AGBs und allgemeine Anmeldebedingungen

 

1.) Nach Eingang Ihrer elektronischen Anmeldung für Seminare und Ausbildungen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Email.

 

2.) Überweisen Sie Ihre Kursgebühr bitte erst, wenn Sie dazu von uns aufgefordert werden. Nach Eingang erhalten Sie dann eine gesonderte Bestätigung per Email. Ihr Seminarplatz ist erst fest reserviert, wenn Sie die Kursgebühr überwiesen haben.  

 

3.) Für Ratenzahler entsteht ein gesonderter Ratenzahlungsvertrag. Ratenzahler zahlen mit ihrer Anmeldung die erste Rate.   

 

4.) Bei Rücktritt vom Vertrag erheben wir nach Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung folgende Gebühren:

  • Bis 30 Tage vor dem ersten Seminartag behalten wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% der Kursgebühr ein.
  • Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Kursgebühr.
  • Bei weniger als 15 Tage fällt die gesamte Gebühr des Seminars/der Ausbildung an.

Wird der für Sie reservierte Platz über die Warteliste besetzt, oder bringen Sie einen Ersatzteilnehmer, ist eine kostenlose Umbuchung auf einen freien Platz in einer der nächsten Ausbildungen für Sie möglich.

 

5.) Sollte der Kurs von Seiten des Veranstalters aus einem wichtigen Grund abgesagt werden, zum Beispiel bei unzureichender Teilnehmerzahl, Krankheit oder höherer Gewalt, so wird der bereits entrichtete Betrag unverzüglich zurückerstattet. 

Für den Fall des Rücktritts durch den Veranstalter während der laufenden Ausbildung werden die Kosten im Umfang der ausgefallenen Zeitstunden anteilmäßig erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 

 

6.) Vorzeitige Beendigung der Ausbildung.

Bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses kann das Ausbildungsverhältnis seitens des Teilnehmers nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Die Kündigung durch den Teilnehmer ist jeweils mit einer folgenden Frist von vollen vier Wochen im darauf folgenden Monat einzuhalten. Die Kündigung kann ausschließlich schriftlich mit der Angabe des Kündigungsgrunds erfolgen.

Der Veranstalter kann ohne Angabe eines wichtigen Grundes im Einzelfall das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Frist kündigen. In diesem Fall ist vom Teilnehmer nur der Teilnahmebeitrag für den Teil der Ausbildung zu entrichten, an dem er bereits teilgenommen hat.

 

7.) Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Angaben zum Kursort und zur Kurszeit im Ausnahmefall  abweichen kann. Die Abweichungen bilden keine Grundlage für eine Kündigung des Ausbildungsvertrages.

 

8.) Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung zugleich, dass er an keiner erheblichen (psychischen) Krankheit oder Sucht leidet, die ihn in der Fortbildung darin einschränkt jederzeit vollverantwortlich für sich selbst zu handeln. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass jegliche Nutzung von Smartphones und sonstigen Monitorgeräten im Seminarraum ausschließlich in Absprache mit dem Seminarleiter möglich ist. Das gilt auch für das Aufladen solcher Geräte.

Ferner erklärt er, dass ihm das Ausbildungsprogramm, alle Veranstaltungstermine und Seminarzeiten bekannt sind.

Überdies ist ihm bekannt, dass eine Zertifizierung in der Anti-Gewalt-Trainer-Ausbildung nur möglich ist, wenn seine Ausfallzeiten die Grenze von 10% der regulären Seminarpräsenzzeit (dazu gehören auch Präsenzzeiten in den Übungsgruppen) nicht überschreiten.

 

9.) Corona-Schutz-Verordnung (C.-Sch.-V.)

Der Teilnehmer und der Veranstalter halten sich an die jeweils aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnungen. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass sich durch die C.-Sch.-V. bedingten Lockdowns Seminartermine verschieben können und ist damit einverstanden.

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